Gesellschaften

Für juristische Personen (GmbH, AG), bzw. für Personengesellschaften ohne
natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter besteht eine Verpflichtung zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ist innerhalb einer Frist von höchstens
3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen.

Bei Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Frist drohen strafrechtliche Ahndung
und zivilrechtliche Haftungsinanspruchnahme. Zur Vermeidung dieser
nachteiligen Folgen ist es ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang der Insolvenzantragstellung und stellen Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Rechte dar.