Einzelpersonen

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für natürliche Personen ist beim
zuständigen Amtsgericht, Insolvenzgericht, zu beantragen.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bearbeiten gemeinsam mit Ihnen die umfangreichen Antragsformulare.

Nach Prüfung der eingereichten Formulare wird vom Gericht das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Verteilung der Insolvenzmasse, die aus dem pfändbaren Vermögen und dem pfändbaren Einkommen besteht.

Nach Durchführung des Insolvenzverfahrens schließt sich die
Restschuldbefreiungsphase an. Voraussetzung für die spätere Befreiung von
den Schulden
(Restschuldbefreiung) ist, dass der Schuldner während der
Restschuldbefreiungsphase die vom Gesetz vorgegebenen Obliegenheiten
erfüllt.