Restschuldbefreiungsphase

Voraussetzung für die spätere Befreiung von den Schulden
(Restschuldbefreiung) ist neben der entsprechenden Beantragung, dass der Schuldner ab Eröffnung des Insolvenzvefahrens die im Gesetz benannten Obliegenheiten erfüllt.

Die wesentlichen Obliegenheiten sind:

  • Das Ausüben einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder das nachweisbare Bemühen um eine angemessene Tätigkeit. Der pfändbare Anteil des Einkommens ist an den Treuhänder abzuführen.
  • Mitteilung bei Änderung des Arbeitsplatzes, des Wohnsitzes, des Familienstands und der Unterhaltspflichten.
  • Herausgabe eines Anteils von 50 % einer Erbschaft.