Verbraucherinsolvenzverfahren

Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch kann beim zuständigen
Amtsgericht, Insolvenzgericht, Antrag auf Eröffnung des Verbraucher-
insolvenzverfahrens gestellt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bearbeiten gemeinsam mit Ihnen die umfangreichen Antragsformulare.

Nach Prüfung der eingereichten Formulare wird vom Gericht das Verfahren
eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Aufgabe des
Insolvenzverwalter s ist die Verteilung der Insolvenzmasse, die aus dem pfändbaren Vermögen und dem pfändbaren Einkommen besteht. Der Insolvenzverwalter bleibt während des gesamten Verfahrens zuständig. Da er jedoch die gesetzlich übertragenen Verpflichtungen wahrzunehmen hat, darf er nicht Ihr Rechtsberater sein.

Für Fragen oder zur Lösung von Problemfällen währen des Insolvenzverfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.