Außergerichtlicher Einigungsversuch

Gesetzliche Voraussetzung für die Eröffnung des Verbraucher-
insolvenzverfahrens ist, dass der Schuldner nachweist, dass er erfolglos
versucht hat, eine Einigung mit seinen Schuldnern zu finden.

Den außergerichtlichen Einigungsversuch führen wir für Sie durch. Hierzu ist es
erforderlich, dass Sie uns alle Gläubiger benennen.

Die Kosten hierfür hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen.